Auto­versicherung mit Fahrer­schutz: Voll­kasko für den Fahrer

Auto­versicherung mit Fahrer­schutz Meldung

Gibt es bei einem Auto­unfall Verletzte, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Verursachers. Sie leistet zum Beispiel Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall. Doch die Haft­pflicht trägt nur die Kosten für die Unfall­opfer – nicht die des Unfall­ver­ursa­chers. Sie nimmt ihm nur die Forderungen derjenigen ab, die er beim Unfall geschädigt hat. Er selbst bekommt nichts. In diesem Fall hilft eine Fahrer­schutz­police.

Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus

Beispiel: Ein selbst­ständiger Hand­werker baut einen Unfall und bricht sich den Arm. Seine Frau auf dem Beifahrersitz erleidet ein HWS-Syndrom an der Hals­wirbelsäule. Die Kinder kommen mit Prel­lungen davon. Frau und Kinder erhalten von der Kfz-Haft­pflicht des Vaters Schmerzens­geld. Er selbst bekommt nichts, weder Schmerzens­geld noch Verdienst­ausfall, wenn er wochen­lang von der Arbeit pausieren muss. Wäre der Unfall­gegner schuld gewesen, hätte dessen Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Ansprüche der Familie über­nommen, auch die des Vaters. Dann wäre wiederum der fremde Fahrer leer ausgegangen.

Lücke im Schutz

Diese Lücke im Versicherungs­schutz füllt die Fahrer­schutz­police. Sie trägt die finan­ziellen Folgen, wenn der Fahrer einen Unfall verschuldet. Außerdem greift sie, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, zum Beispiel bei Unfall­flucht. Die Versicherung ist durch­aus sinn­voll. Jedes Jahr werden bei Unfällen in Deutsch­land rund 300 000 Fahrzeug­insassen verletzt, 4 000 sogar getötet – meist trifft es den Fahrer. Etwa zwei Drittel aller Verletzten haben am Steuer gesessen.

Was bringt die Police?

Was die Police leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) hat Musterbedingungen entwickelt. Sie sind aber für die Unternehmen nicht verbind­lich. Im Regelfall zahlen Versicherer:

  • Schmerzens­geld – oft aber nur, wenn der Versicherte ins Kranken­haus musste (wobei einige Policen einen Mindest­auf­enthalt von fünf Tagen verlangen),
  • Verdienst­ausfall, wenn sonst niemand dafür aufkommt,
  • Haus­halts­hilfen, wenn der Versicherte nach einem Unfall darauf angewiesen ist,
  • behindertengerechte Umbauten.

Bei schweren Verletzungen, vor allem wenn gesundheitliche Beein­trächtigungen zurück­bleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozial­versi­cherung erhält. Fahrer­schutz­versiche­run­gen über­nehmen auch diese Lücke.

Auch bei grober Fahr­lässig­keit versichert

Die Police leistet auch, wenn der Kunde den Unfall grob fahr­lässig verursacht. Sie greift aber nicht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicher­heits­gurt oder Auto­rennen und Training dafür. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führer­schein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht, zum Beispiel in Selbst­mord­absicht.

Hohe Deckungs­summen

Die Deckungs­summe reicht bei vielen Angeboten bis 8 und sogar 12 Millionen Euro. Einige sehen aber deutliche Einschränkungen vor, zum Beispiel eine Begrenzung des Schmerzens­gelds auf 100 000 Euro, des ­Verdienst­ausfalls auf monatlich 2 000 Euro oder der Haus­halts­hilfe auf 500 Euro.

Rück­stufung bei selbst­verschuldetem Unfall

Die Entschädigung an sich führt nicht zur Rück­stufung des Kfz-Haft­pflicht­vertrags. Allerdings muss der Versicherte ohnehin eine Rück­stufung akzeptieren, wenn er einen Unfall verschuldet und seine Versicherung Entschädigung an den Unfall­gegner zahlt.

Eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Police

Anders als die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist die Fahrer­schutz­police freiwil­lig. Sie ist ein eigen­ständiger Zusatz zur Kfz-Police. Einige Anbieter verlangen, dass der Kunde nicht nur eine Kfz-Haft­pflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Voll­kasko. Mitunter wird auch ein Mindest­alter verlangt, zum Beispiel 23 Jahre.

Häufig rund 20 bis 40 Euro Zuschlag

Den Fahrer­schutz bieten viele Autover­sicherer an, aber nicht alle. Der Beitrags­zuschlag beträgt oft etwa 10 Prozent, häufig 20 bis 40 Euro pro Jahr. Alternative ist eine private Unfall­versicherung. Sie zahlt auch bei Unfällen in der Frei­zeit – kostet aber deutlich mehr.

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