Autoversicherung mit Fahrerschutz: Vollkasko für den Fahrer
Gibt es bei einem Autounfall Verletzte, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie leistet zum Beispiel Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer – nicht die des Unfallverursachers. Sie nimmt ihm nur die Forderungen derjenigen ab, die er beim Unfall geschädigt hat. Er selbst bekommt nichts. In diesem Fall hilft eine Fahrerschutzpolice.
Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker baut einen Unfall und bricht sich den Arm. Seine Frau auf dem Beifahrersitz erleidet ein HWS-Syndrom an der Halswirbelsäule. Die Kinder kommen mit Prellungen davon. Frau und Kinder erhalten von der Kfz-Haftpflicht des Vaters Schmerzensgeld. Er selbst bekommt nichts, weder Schmerzensgeld noch Verdienstausfall, wenn er wochenlang von der Arbeit pausieren muss. Wäre der Unfallgegner schuld gewesen, hätte dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Ansprüche der Familie übernommen, auch die des Vaters. Dann wäre wiederum der fremde Fahrer leer ausgegangen.
Lücke im Schutz
Diese Lücke im Versicherungsschutz füllt die Fahrerschutzpolice. Sie trägt die finanziellen Folgen, wenn der Fahrer einen Unfall verschuldet. Außerdem greift sie, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, zum Beispiel bei Unfallflucht. Die Versicherung ist durchaus sinnvoll. Jedes Jahr werden bei Unfällen in Deutschland rund 300 000 Fahrzeuginsassen verletzt, 4 000 sogar getötet – meist trifft es den Fahrer. Etwa zwei Drittel aller Verletzten haben am Steuer gesessen.
Was bringt die Police?
Was die Police leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Musterbedingungen entwickelt. Sie sind aber für die Unternehmen nicht verbindlich. Im Regelfall zahlen Versicherer:
- Schmerzensgeld – oft aber nur, wenn der Versicherte ins Krankenhaus musste (wobei einige Policen einen Mindestaufenthalt von fünf Tagen verlangen),
- Verdienstausfall, wenn sonst niemand dafür aufkommt,
- Haushaltshilfen, wenn der Versicherte nach einem Unfall darauf angewiesen ist,
- behindertengerechte Umbauten.
Bei schweren Verletzungen, vor allem wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke.
Auch bei grober Fahrlässigkeit versichert
Die Police leistet auch, wenn der Kunde den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Autorennen und Training dafür. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht, zum Beispiel in Selbstmordabsicht.
Hohe Deckungssummen
Die Deckungssumme reicht bei vielen Angeboten bis 8 und sogar 12 Millionen Euro. Einige sehen aber deutliche Einschränkungen vor, zum Beispiel eine Begrenzung des Schmerzensgelds auf 100 000 Euro, des Verdienstausfalls auf monatlich 2 000 Euro oder der Haushaltshilfe auf 500 Euro.
Rückstufung bei selbstverschuldetem Unfall
Die Entschädigung an sich führt nicht zur Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags. Allerdings muss der Versicherte ohnehin eine Rückstufung akzeptieren, wenn er einen Unfall verschuldet und seine Versicherung Entschädigung an den Unfallgegner zahlt.
Eigenständiger Zusatz zur Kfz-Police
Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Fahrerschutzpolice freiwillig. Sie ist ein eigenständiger Zusatz zur Kfz-Police. Einige Anbieter verlangen, dass der Kunde nicht nur eine Kfz-Haftpflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Vollkasko. Mitunter wird auch ein Mindestalter verlangt, zum Beispiel 23 Jahre.
Häufig rund 20 bis 40 Euro Zuschlag
Den Fahrerschutz bieten viele Autoversicherer an, aber nicht alle. Der Beitragszuschlag beträgt oft etwa 10 Prozent, häufig 20 bis 40 Euro pro Jahr. Alternative ist eine private Unfallversicherung. Sie zahlt auch bei Unfällen in der Freizeit – kostet aber deutlich mehr.