Wohngebäudepolicen werden 2023 rund 15 Prozent teurer, Rechnung genau prüfen!

Wohngebäudepolicen werden 2023 rund 15 Prozent teurer, Rechnung genau prüfen!

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 22.09.2022 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Die hohen Kosten, die Versicherern zuletzt durch teure Naturgefahrenschäden entstanden sind, zeigen ihre Wirkung. Wie eine Auswertung zeigt, werden die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen im kommenden Jahr um rund 15 Prozent zulegen.

Baumaterialien über 50 Prozent teurer

Ein weiterer Grund dafür: Baumaterialien wie Stahl, Aluminium oder Holz, die für Reparaturen gebraucht werden, sind um mehr als 50 Prozent teurer geworden. Einige Wohngebäudeversicherer ersetzen im Schadenfall die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung – auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das gleiche Gebäude. Das nennt sich Absicherung zum gleitenden Neuwertfaktor oder Anpassungsfaktor.

Anpassungsfaktor

Der Versicherungsverband GDV veröffentlicht den Anpassungsfaktor einmal im Jahr, er basiert auf dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. So werden die Versicherungspreise an die gegenwärtige Baupreisentwicklung angepasst.

Wie wirkt sich das konkret aus? Für ein Mehrfamilienhaus in Duisburg mit 230 Quadratmetern mal ausgerechnet. Die Absicherung für die Gefahren Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschutz ohne Selbstbeteiligung liegen aktuell bei rund € 1.780 im Jahr. Allein durch die Indexanpassung erhöht sich der Beitrag zum 1. Januar 2023 um gut € 267. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,4 Prozent oder rund € 43).

Genau auf die Rechnung schauen

„Versicherte sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen“. „Steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln.“

Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist. Wenn die Kosten für Schäden im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent steigen, kann der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen.

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