Steuerausgleich lohnt sich

Steuerausgleich lohnt sich

Für eine Vielzahl Steuerpflichtiger lohnt es sich eine Steuererklärung abzugeben. Das Statistische Bundesamt (Destatis) wertete Daten der Finanzämter aus dem Jahr 2012 mit folgendem Ergebnis aus: Von 13,1 Millionen Steuerpflichtigen, die im besagten Jahr einen Steuerausgleich eingereicht haben, erhielten 11,4 Millionen eine Steuererstattung im Rahmen der  Einkommensteuerveranlagung.

Steuer-Rückerstattung betrug € 901 im Durchschnitt

Die durchschnittliche Summe, die ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt zurück erhielt, betrug € 901. Laut Destatis lagen die Erstattungen dabei am häufigsten zwischen € 100 und € 1.000, das entspricht einen Anteil von 61  Prozent. Rund 10 Prozent erhielten weniger als € 100, weitere 114.000 Personen (1 Prozent) durften sich über eine Summe von mehr als € 5.000 freuen.

Nachzahlungen bei € 965

Aber nicht jeder Steuerpflichtiger erhielt Geld zurück – 1,5 Millionen Menschen wurden im Zuge ihrer Steuererklärung aufgefordert, Geld zu bezahlen. Der Durchschnittswert belief sich hier auf
€ 965. Wie bei den Erstattungen, lag die Summe dabei vielfach zwischen € 100 und
€ 1.000 (59 Prozent). Für Beträge unter € 100 erhielten 22 Prozent der Bürger einen Rückforderungsbescheid und Summen über € 5.000 betrafen lediglich 3 Prozent.

Steuererklärung meist verpflichtend

Laut dem Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist vielen Bürgern nicht bekannt, dass sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Nicht zielführend ist, diese zu verweigern. Denn hier drohen Mahnungen, Zwangsgelder und Versäumniszuschläge. Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigte Lohnsteuerhilfe, zählt einige Fälle dazu auf: „Zum Beispiel wenn sie neben ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als € 410 im Jahr bekommen haben – etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Oder wenn Sie und ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen die Steuerklasse III oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder wenn Sie geschieden wurden und Sie oder ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben.“

Unwissenheit weit verbreitet

Das Ergebnis einer früheren Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH (Forsa) zeigt auf, dass zum Thema Steuern das Wissen in der Bevölkerung eher gering ausgeprägt ist. Beispielsweise haben 52 Prozent der Bundesbürger keine Kenntnis darüber, wie hoch der Steuerfreibetrag ist und was dieser für eine Bedeutung hat. Zum 01.01.2017 erhöhte sich der Grundfreibetrag für Singles auf € 8.820 und auf € 17.640 für Verheiratete bzw. für eine zusammen veranlagte Lebensgemeinschaft. Einkommen bis zu dieser Höhe sind von der Steuer befreit. Ebenfalls angehoben wurde der Kinderfreibetrag und zwar von € 4.608 auf € 4.716 für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. Des weiteren dürfen pro Sprössling Kosten für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von € 2.640 geltend gemacht werden. Somit beträgt der Freibetrag je Kind € 7.356.

Eigeninitiative gefragt

Viele Bürger sind verpflichtet jährlich ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Aber auch für Personen ohne zwingenden Hintergrund, macht es meist Sinn. Im Internet gibt es dafür diverse Berechnungsprogramme. Eventuell befindet sich ja in ihrem Bekanntenkreis jemand, der in einer Steuerkanzlei arbeitet. Fachliche Beratung bietet auch ein ansässiger Lohnsteuerhilfeverein oder ein versierter Steuerberater. Nutzen Sie ihre Möglichkeiten, es lohnt sich meist.

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