Wann die Versicherung bezahlt: 16 verbreitete Irrtümer
Der Alltag steckt voller Risiken: Die Fensterscheibe geht beim Fußballspielen zu Bruch, ein Diebstahl raubt einem den letzten Nerv, ein Unfall verändert das Leben. Viele schließen dafür Versicherungen ab und wundern sich, wenn diese nicht zahlen. Finanztest klärt über häufige Irrtümer auf.
Private Haftpflicht
Meine sechsjährige Tochter hat neulich bei Freunden nebenan Fußball gespielt, dabei ging ein Fenster zu Bruch. Unsere Privathaftpflicht weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Ist das okay?
Ja. Kinder unter sieben Jahren sind für ihre Schäden nicht verantwortlich. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Zahlreiche Tarife bieten aber erweiterten Schutz und leisten auch in Fällen, in denen sie eigentlich nicht für den Schaden aufkommen müssten.
Beim Umzug eines Kumpels stolperte ich, der teure Fernseher knallte gegen die Wand und der Bildschirm bekam einen Riss. Das wird doch über meine Haftpflicht geregelt?
Nicht immer. Die Hilfe beim Umzug ist eine Gefälligkeit. Wer anderen hilft, muss nicht für Schäden haften, die er dabei anrichtet. Deshalb greift in der Regel auch nicht der Schutz seiner Privathaftpflicht. Fragen Sie aber beim Versicherer nach, denn gute Tarife zahlen trotzdem.
Beim Konzert meiner Lieblingsband ließ ich die Kamera, die ich von einer Freundin geliehen hatte, fallen. Bezahlt die Haftpflicht das?
Auch dies ist ein verbreiteter Irrtum. Schäden an Leihgaben werden von vielen Anbietern wie Schäden am Eigentum des Versicherten behandelt: Es wird nicht bezahlt. Jedoch schließen neuere Tarife diese Lücke.
Tipp: Haben Sie vor langer Zeit eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. Unsere Tests zeigen: Die Bedingungen sind heute meist besser.
Hausratversicherung
Braungebrannt und entspannt kamen wir aus unserem Sabbatical zurück. Dann der Schock: Bei uns wurde eingebrochen. Als ob das nicht reicht, kommt unsere Hausratversicherung nur für einen Bruchteil des Schadens auf. Dürfen die das?
Ja. Wenn Sie lange Zeit – etwa zwei Monate oder mehr – wegfahren und Ihr Heim unbeaufsichtigt ist, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung abklären. Im schlimmsten Fall zahlt sie sonst nicht bei Einbrüchen.
In meiner Wohnung hat es gebrannt. Zu allem Überfluss muss ich mich auch noch mit der Hausratversicherung herumstreiten. Die bezahlen viel weniger, als mein ganzes Zeug wert war. Das kann doch nicht sein, oder?
Doch. Was zählt, ist die Versicherungssumme. Sollte diese kleiner sein als der Wert Ihres Hausrats, werden alle Schäden nur anteilig ersetzt. Wahrscheinlich haben Sie die Versicherung nicht an den teurer werdenden Hausrat angepasst.
Rechtsschutzversicherung
Meine Schwester hat Stress mit ihrem Exmann. Er will das Sorgerecht für die Söhne. Verzweifelt hat sie ihre Rechtsschutzversicherung angerufen. Darf diese nur eine einmalige Beratung bieten und die Rechtsvertretung ablehnen?
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken selten alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es in der Regel nur eine einmalige Beratung. Alles, was darüber hinausgeht, wird dann nicht erstattet.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren.
Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich von meinem Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Mit diesem kann ich mich nirgends bewerben. Wenn ich dagegen vorgehe, greift doch meine neue Versicherung?
Nein, oft gibt es eine dreimonatige Wartezeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Auslandskrankenversicherung
Schon lange habe ich eine Reise in die Türkei geplant, aber nun bin ich schwanger geworden und muss in der Zeit zur Vorsorgeuntersuchung. Kommt dafür meine Auslandsreise-Krankenversicherung auf?
Nein. Auslandskrankenversicherungen zahlen nicht für reguläre Untersuchungen von Schwangeren im Ausland. Außerdem steht schon vor der Reise fest, dass die Untersuchung nötig sein wird. Die Anbieter versichern generell aber keine Behandlungen, die vor der Abreise absehbar sind.
Als Selbstständiger bin ich viel im Ausland unterwegs. Falls ich da mal krank werde, bin ich doch über die private Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert, oder?
Nein. Nicht in jeder Auslandskrankenversicherung sind Dienstreisen enthalten. Manche Anbieter bieten da gar keinen Schutz. Es gibt auch welche, die gesonderte Tarife anbieten oder die Dauer der Reise auf kürzere Fristen begrenzen.
Unfallversicherung
Beim Spaziergang bin ich über meine eigenen Füße gestolpert. Ich stürzte und brach mir den Ellenbogen. Dafür bekomme ich doch Geld von meiner Unfallversicherung?
Nein, ein Unfall ist laut Definition der Versicherer ein plötzliches, unfreiwilliges, von außen auf den Körper einwirkendes, gesundheitsschädigendes Ereignis. Beim Sturz über die eigenen Füße fehlt die Einwirkung von außen. Daher ist er nicht versichert. Rutschen Sie dagegen beispielsweise auf einer Bananenschale aus, zahlt die Versicherung wahrscheinlich. Entscheidend ist auch, dass Ihre Verletzung Sie dauerhaft beeinträchtigt.
Mein Rücken plagt mich seit Jahren. Als ich jetzt beim Glühbirnenwechseln von der Leiter fiel, war es endgültig so weit: Ich kann mich kaum bewegen. Das ist doch ein Fall für die Unfallversicherung?
Nein, hier gibt es eine Lücke. Bei größeren Vorerkrankungen oder -schädigungen des betroffenen Körperteils kann der Versicherer die Leistung mindern. Vorsicht: Geben Sie bei Abschluss alle Vorerkrankungen an. Wer etwas vergisst oder schummelt, kann den Versicherungsschutz verlieren.
Krankenversicherung
Als Privatpatientin ging ich davon aus, dass ich mir ein Krankenhaus frei aussuchen kann. Nun weigert sich meine Versicherung, die Kosten meines letzten Aufenthalts zu zahlen. Dürfen die das machen?
Das kann schon sein. Sie können nicht davon ausgehen, dass Ihr Anbieter die Kosten für alle Krankenhäuser übernimmt. Es gibt gemischte Häuser, die auch Kuren anbieten. Hier müssen die Versicherer den Aufenthalt vorher schriftlich genehmigen. Sie hätten vorher also klären müssen, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Meine Mutter kommt bald aus dem Krankenhaus nachhause. Sie ist aber noch nicht fit und braucht Hilfe. Leider kann ich mich nicht um sie kümmern. Aber da sie gesetzlich krankenversichert ist, steht ihr ja wohl eine häusliche Pflege zu?
Nein. Eine häusliche Übergangsversorgung für Menschen, die sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht selbst versorgen können, aber keine Pflegestufe haben, übernehmen die gesetzlichen Kassen nicht immer. Sie zahlen nur eine Behandlungspflege, also etwa einen Verbandwechsel, nicht aber die Grundpflege, wie Hilfe beim Waschen oder eine hauswirtschaftliche Versorgung. Anders ist das, wenn Kinder unter zwölf Jahren oder mit Behinderungen zuhause leben – dann erhält man immer eine Haushaltshilfe.
Viele Kassen bieten aber auch ohne Kinder eine Haushaltshilfe an, wenn Versicherte wegen Krankheit ihren Haushalt nicht führen können. Einige zahlen auch zusätzlich zur Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Welche Krankenkassen diese Leistungen zahlen, finden Sie bei uns im Vergleich bei uns.
Pflegeversicherung
Ich habe sehr wenig Geld und kann nichts fürs Alter zurücklegen. Falls ich später gepflegt werden muss, kommt die Pflegeversicherung doch trotzdem für alles auf?
Nein. Je nach Pflegestufe bekommen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung ausbezahlt. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt die Pflegekasse, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Sind Sie privat versichert, ist die private Pflegepflichtversicherung dran. Das reicht aber meist nicht, um alle Pflegekosten zu decken. Wenn Sie nichts zurückgelegt haben, springt das Sozialamt ein. Wenn möglich, holt es sich aber Geld von Ihren Kindern zurück.
Autoversicherung
Da ich selbstständiger Klempner bin, fahre ich viel herum. Nun habe ich zum ersten Mal einen Unfall verursacht und mich schwer verletzt. Meine Kfz-Haftpflichtversicherung will mir den Verdienstausfall nicht bezahlen. Das muss die doch, oder?
Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden der anderen verletzten Unfallbeteiligten auf – nicht für seinen eigenen. Diese Lücke schließen die meisten Fahrerschutzpolicen. Sie sind ein Zusatz zur Kfz-Police.
Zahnzusatzversicherung
Vor einem Jahr hat mir mein Zahnarzt prognostiziert, dass ich bald zwei Kronen brauchen werde. Danach habe ich extra eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Zahlt sie jetzt dafür?
Nein. Erstens hat der Zahnarzt Ihnen schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags zu einer Behandlung geraten und für Behandlungen, zu denen bereits vor Abschluss geraten wurde, zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht. Zweitens ist eine Wartezeit von acht Monaten üblich. Selbst wenn der Arzt Ihnen vorher nicht zur Behandlung geraten hätte, müssten Sie wahrscheinlich warten, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.