Wann die Versicherung bezahlt: 16 verbreitete Irrtümer

Wann die Versicherung bezahlt: 16 verbreitete Irrtümer

Der Alltag steckt voller Risiken: Die Fens­terscheibe geht beim Fußball­spielen zu Bruch, ein Diebstahl raubt einem den letzten Nerv, ein Unfall verändert das Leben. Viele schließen dafür Versicherungen ab und wundern sich, wenn diese nicht zahlen. Finanztest klärt über häufige Irrtümer auf.

Private Haft­pflicht

Wann die Versicherung bezahlt Special

Links: Wenn Kinder unter sieben Jahren beim Spielen etwas kaputt­machen, müssen Eltern meist nicht haften.
Rechts: Schäden aus Freund­schafts­diensten sind nicht immer versichert. Gute Haft­pflicht­tarife zahlen aber.

Meine sechs­jährige Tochter hat neulich bei Freunden nebenan Fußball gespielt, dabei ging ein Fenster zu Bruch. Unsere Privathaft­pflicht weigert sich, den Schaden zu bezahlen. Ist das okay?

Ja. Kinder unter sieben Jahren sind für ihre Schäden nicht verantwort­lich. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Zahlreiche Tarife bieten aber erweiterten Schutz und leisten auch in Fällen, in denen sie eigentlich nicht für den Schaden aufkommen müssten.

Beim Umzug eines Kumpels stol­perte ich, der teure Fernseher knallte gegen die Wand und der Bild­schirm bekam einen Riss. Das wird doch über meine Haft­pflicht geregelt?

Nicht immer. Die Hilfe beim Umzug ist eine Gefäl­ligkeit. Wer anderen hilft, muss nicht für Schäden haften, die er dabei anrichtet. Deshalb greift in der Regel auch nicht der Schutz seiner Privathaft­pflicht. Fragen Sie aber beim Versicherer nach, denn gute Tarife zahlen trotzdem.

Beim Konzert meiner Lieblings­band ließ ich die Kamera, die ich von einer Freundin geliehen hatte, fallen. Bezahlt die Haft­pflicht das?

Auch dies ist ein verbreiteter Irrtum. Schäden an Leihgaben werden von vielen Anbietern wie Schäden am Eigentum des Versicherten behandelt: Es wird nicht bezahlt. Jedoch schließen neuere Tarife diese Lücke.

Tipp: Haben Sie vor langer Zeit eine Privathaft­pflicht­versicherung abge­schlossen, sollten Sie über einen Wechsel nach­denken. Unsere Tests zeigen: Die Bedingungen sind heute meist besser.

Hausrat­versicherung

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Links: Einbrecher nutzen Gelegenheiten. Vor langen Reisen sollte die Versicherung Bescheid wissen.
Rechts: Bei einem Wohnungs­brand kann alles in Rauch aufgehen. Die Versicherung zahlt aber nur, was versichert war.

Braun­gebrannt und entspannt kamen wir aus unserem Sabbatical zurück. Dann der Schock: Bei uns wurde einge­brochen. Als ob das nicht reicht, kommt unsere Hausrat­versicherung nur für einen Bruch­teil des Schadens auf. Dürfen die das?

Ja. Wenn Sie lange Zeit – etwa zwei Monate oder mehr – wegfahren und Ihr Heim unbe­aufsichtigt ist, sollten Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung abklären. Im schlimmsten Fall zahlt sie sonst nicht bei Einbrüchen.

In meiner Wohnung hat es gebrannt. Zu allem Über­fluss muss ich mich auch noch mit der Hausrat­versicherung herum­streiten. Die bezahlen viel weniger, als mein ganzes Zeug wert war. Das kann doch nicht sein, oder?

Doch. Was zählt, ist die Versicherungs­summe. Sollte diese kleiner sein als der Wert Ihres Hausrats, werden alle Schäden nur anteilig ersetzt. Wahr­scheinlich haben Sie die Versicherung nicht an den teurer werdenden Hausrat angepasst.

Rechts­schutz­versicherung

Meine Schwester hat Stress mit ihrem Exmann. Er will das Sorgerecht für die Söhne. Verzweifelt hat sie ihre Rechts­schutz­versicherung angerufen. Darf diese nur eine einmalige Beratung bieten und die Rechts­vertretung ablehnen?

Ja. Rechts­schutz­versicherungen decken selten alle Lebens­lagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es in der Regel nur eine einmalige Beratung. Alles, was darüber hinaus­geht, wird dann nicht erstattet.

Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Marken­streit, Kapital­anlagen, Halt- und Park­verstöße, Wett­verträge, Gewinn­zusagen sowie schwerwiegende Straf­verfahren.

Kurz nach Abschluss der Rechts­schutz­versicherung habe ich von meinem Arbeit­geber ein mieses Zeugnis bekommen. Mit diesem kann ich mich nirgends bewerben. Wenn ich dagegen vorgehe, greift doch meine neue Versicherung?

Nein, oft gibt es eine dreimonatige Warte­zeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.

Auslands­kranken­versicherung

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Einer Schwangeren im Urlaub bezahlt die Auslands­reise-Kranken­versicherung nicht alle Unter­suchungen.

Schon lange habe ich eine Reise in die Türkei geplant, aber nun bin ich schwanger geworden und muss in der Zeit zur Vorsorgeunter­suchung. Kommt dafür meine Auslands­reise-Kranken­versicherung auf?

Nein. Auslands­kranken­versicherungen zahlen nicht für reguläre Unter­suchungen von Schwangeren im Ausland. Außerdem steht schon vor der Reise fest, dass die Unter­suchung nötig sein wird. Die Anbieter versichern generell aber keine Behand­lungen, die vor der Abreise absehbar sind.

Als Selbst­ständiger bin ich viel im Ausland unterwegs. Falls ich da mal krank werde, bin ich doch über die private Auslands­reise-Kranken­versicherung abge­sichert, oder?

Nein. Nicht in jeder Auslands­kranken­versicherung sind Dienst­reisen enthalten. Manche Anbieter bieten da gar keinen Schutz. Es gibt auch welche, die gesonderte Tarife anbieten oder die Dauer der Reise auf kürzere Fristen begrenzen.

Unfall­versicherung

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Die Unfall­versicherung kann Leistungen mindern, wenn man schon vorher gesundheitliche Probleme hatte.

Beim Spaziergang bin ich über meine eigenen Füße gestolpert. Ich stürzte und brach mir den Ellenbogen. Dafür bekomme ich doch Geld von meiner Unfall­versicherung?

Nein, ein Unfall ist laut Definition der Versicherer ein plötzliches, unfreiwil­liges, von außen auf den Körper einwirkendes, gesund­heits­schädigendes Ereignis. Beim Sturz über die eigenen Füße fehlt die Einwirkung von außen. Daher ist er nicht versichert. Rutschen Sie dagegen beispiels­weise auf einer Bananen­schale aus, zahlt die Versicherung wahr­scheinlich. Entscheidend ist auch, dass Ihre Verletzung Sie dauer­haft beein­trächtigt.

Mein Rücken plagt mich seit Jahren. Als ich jetzt beim Glühbirnen­wechseln von der Leiter fiel, war es endgültig so weit: Ich kann mich kaum bewegen. Das ist doch ein Fall für die Unfall­versicherung?

Nein, hier gibt es eine Lücke. Bei größeren Vorerkrankungen oder -schädigungen des betroffenen Körperteils kann der Versicherer die Leistung mindern. Vorsicht: Geben Sie bei Abschluss alle Vorerkrankungen an. Wer etwas vergisst oder schummelt, kann den Versicherungs­schutz verlieren.

Kranken­versicherung

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Nach dem Kranken­haus­auf­enthalt brauchen viele Hilfe zuhause. Die Kassen bezahlen das nicht immer.

Als Privatpatientin ging ich davon aus, dass ich mir ein Kranken­haus frei aussuchen kann. Nun weigert sich meine Versicherung, die Kosten meines letzten Aufenthalts zu zahlen. Dürfen die das machen?

Das kann schon sein. Sie können nicht davon ausgehen, dass Ihr Anbieter die Kosten für alle Krankenhäuser über­nimmt. Es gibt gemischte Häuser, die auch Kuren anbieten. Hier müssen die Versicherer den Aufenthalt vorher schriftlich genehmigen. Sie hätten vorher also klären müssen, ob Ihre Versicherung die Kosten über­nimmt.

Meine Mutter kommt bald aus dem Kranken­haus nach­hause. Sie ist aber noch nicht fit und braucht Hilfe. Leider kann ich mich nicht um sie kümmern. Aber da sie gesetzlich kranken­versichert ist, steht ihr ja wohl eine häusliche Pflege zu?

Nein. Eine häusliche Über­gangs­versorgung für Menschen, die sich nach einem Kranken­haus­auf­enthalt noch nicht selbst versorgen können, aber keine Pfle­gestufe haben, über­nehmen die gesetzlichen Kassen nicht immer. Sie zahlen nur eine Behand­lungs­pflege, also etwa einen Verband­wechsel, nicht aber die Grund­pflege, wie Hilfe beim Waschen oder eine haus­wirt­schaftliche Versorgung. Anders ist das, wenn Kinder unter zwölf Jahren oder mit Behin­derungen zuhause leben – dann erhält man immer eine Haus­halts­hilfe.

Viele Kassen bieten aber auch ohne Kinder eine Haus­halts­hilfe an, wenn Versicherte wegen Krankheit ihren Haushalt nicht führen können. Einige zahlen auch zusätzlich zur Behand­lungs­pflege im Rahmen der häuslichen Kranken­pflege eine Grund­pflege und haus­wirt­schaftliche Versorgung. Welche Krankenkassen diese Leistungen zahlen, finden Sie bei uns im Vergleich bei uns.

Pflege­versicherung

Ich habe sehr wenig Geld und kann nichts fürs Alter zurück­legen. Falls ich später gepflegt werden muss, kommt die Pflege­versicherung doch trotzdem für alles auf?

Nein. Je nach Pfle­gestufe bekommen Sie Leistungen aus der Pflege­versicherung ausbezahlt. Sind Sie gesetzlich versichert, zahlt die Pflegekasse, die bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Sind Sie privat versichert, ist die private Pfle­gepflicht­versicherung dran. Das reicht aber meist nicht, um alle Pflege­kosten zu decken. Wenn Sie nichts zurück­gelegt haben, springt das Sozial­amt ein. Wenn möglich, holt es sich aber Geld von Ihren Kindern zurück.

Auto­versicherung

Wann die Versicherung bezahlt Special

Die Kfz-Haft­pflicht des Fahrers kommt nicht für seinen eigenen Schaden auf, wenn er einen Unfall baut.

Da ich selbst­ständiger Klempner bin, fahre ich viel herum. Nun habe ich zum ersten Mal einen Unfall verursacht und mich schwer verletzt. Meine Kfz-Haft­pflicht­versicherung will mir den Verdienst­ausfall nicht bezahlen. Das muss die doch, oder?

Nein. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Unfall­ver­ursachers kommt für den Schaden der anderen verletzten Unfall­beteiligten auf – nicht für seinen eigenen. Diese Lücke schließen die meisten Fahrer­schutz­policen. Sie sind ein Zusatz zur Kfz-Police.

Zahn­zusatz­versicherung

Wann die Versicherung bezahlt Special

Rät der Arzt vor dem Versicherungs­abschluss zur Behand­lung, zahlt die Zahn­zusatz­versicherung diese nicht.

Vor einem Jahr hat mir mein Zahn­arzt prognostiziert, dass ich bald zwei Kronen brauchen werde. Danach habe ich extra eine Zahn­zusatz­versicherung abge­schlossen. Zahlt sie jetzt dafür?

Nein. Erstens hat der Zahn­arzt Ihnen schon vor Abschluss des Versicherungs­vertrags zu einer Behand­lung geraten und für Behand­lungen, zu denen bereits vor Abschluss geraten wurde, zahlt die Zahn­zusatz­versicherung nicht. Zweitens ist eine Warte­zeit von acht Monaten üblich. Selbst wenn der Arzt Ihnen vorher nicht zur Behand­lung geraten hätte, müssten Sie wahr­scheinlich warten, damit die Versicherung die Kosten über­nimmt.

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