Vermögenswirksame Leistungen – verschenktes Geld

Vermögenswirksame Leistungen – verschenktes Geld

Gut 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), allerdings nutzen aktuell nur rund 13 Millionen diese Sparmöglichkeit. D.h. mehr als ein Drittel der Förderberechtigten verzichten auf diese Zulage, so lautet eine Pressemitteilung der Zeitschrift „Finanztest“.

Was sind VL?

Unter VL versteht man einen freiwilligen Bonus von Seiten des Arbeitgebers, der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt ist. Förderfähig ist ein monatlicher Beitrag von bis zu € 40; meist übernehmen die Firmen davon einen Teilbetrag, manche zahlen ihn auch komplett. Ein gesetzlicher Anspruch für den Arbeitnehmer besteht allerdings nicht. Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei um einen Lohnbestandteil, der zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt und sozialversicherungspflichtig ist.

Wer hat Anspruch darauf?

Einen Anspruch auf VL haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter – Teilzeitbeschäftigte im Regelfall nur anteilig. Jobneueinsteiger erhalten die Arbeitgeberzulage meist erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit. Ausgeschlossen sind Selbstständige, freie Mitarbeiter und Rentner.

Funktionsweise

Der Beschäftigte entscheidet sich für ein förderfähiges Produkt und übermittelt die Kontodaten an seinem Arbeitgeber, damit dieser den Beitrag entsprechend überweisen kann. Neben Sonderformen und der betrieblichen Altersvorsorge sind Bausparverträge, Banksparpläne und Aktienfonds die wichtigsten Anlageformen. Es besteht die Möglichkeit, die monatlichen Zahlungen durch einen Eigenbetrag aufzustocken. In der Praxis macht dies aber nur wenig Sinn, da es auf diesen Anteil keine staatlichen Zuzahlungen gibt. Außerdem ist die Zahl der VL-fähigen Produkte beschränkt. Die Einzahlungsdauer ist unterschiedlich, so beträgt sie beispielsweise beim Bausparvertrag im Regelfall sieben Jahre. Bei Aktienfonds werden sechs volle Jahre einbezahlt, die Sperrfrist beläuft sich hier auf sieben Jahre und beginnt am 01.01. des Jahres, in dem die erste Einzahlung erfolgt.

Staatliche Förderung

Niedrige Einkommensgruppen erhalten zusätzlich eine staatliche Zulage. Bei Bausparverträgen betrifft dies Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu € 17.900 (Verheiratete € 35.800). Die  Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent auf einen Höchstbetrag von € 470. Somit ergibt sich ein Förderbetrag bis zu € 42,30. Die Zulagen für Fondsanlagen fallen höher aus. Hier gilt für Ledige eine Einkommensgrenze von € 20.000 sowie für Verheiratete € 40.000. Die gewährte Arbeitnehmersparzulage liegt hier bei 20 Prozent auf einen Höchstbetrag von € 400. Damit beträgt die maximale Förderung € 80 pro Jahr.

Auszahlung der Zulagen am Ende der Sperrfrist

Weitere Anlageformen der VL erhalten keine Förderung. Ob ein Anspruch auf Zulagen besteht, wird jährlich geprüft. Eine Auszahlung erfolgt dann nach Ablauf der Sperrfrist in einer Summe durch das zuständige Finanzamt. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung – dies ist jederzeit möglich – verfallen die staatlichen Vergütungen in den meisten Fällen. Für eine Zulagenoptimierung eignet sich ein Bausparvertrag mit einem monatlichen Sparbetrag von € 40, sowie ein Aktienfonds mit
€ 34. Der Arbeitgeber leistet jedoch nur auf eine Anlage seinen Anteil.

Höchste Rendite bringen Aktienfonds

Aufgrund der aktuellen Nullzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB) gibt es auf klassische Sparprodukte der Banken und Bausparkassen nur noch Zinsen maximal in homöopathischer Größenordnung, die weit unterhalb der offiziellen Inflationsrate liegen. Historisch gesehen, bieten deshalb Aktienfonds mit Abstand die höchste Rendite. Jedoch bekommt der Kunde hier bei Vertragsbeginn keine fixe Auszahlungssumme garantiert, wie etwa bei einem Bausparvertrag. Während der Laufzeit werden monatlich Anteile des jeweiligen Fonds erworben, über die man nach Ablauf der Sperrfrist verfügen kann. Je nach Börsenverlauf lassen sich die Anteile im günstigen Fall mit Gewinn veräußern, bei negativer Entwicklung kann im Extremfall die Auszahlungssumme auch unterhalb der Höhe der Einzahlungen liegen. Erfahrungsgemäß werden allerdings durch den langen Anlagezeitrum Verluste in den allermeisten Fällen ausgeglichen. Nur wer auf seine VL verzichtet büßt Geld ein – ein weitaus größeres Risiko.

Über sieben Millionen Arbeitnehmer verschenken Geld

Es tut sich die Frage auf: Wo liegen nun die Ursachen dafür, weshalb über sieben Millionen Arbeitnehmer auf bares Geld verzichten? Häufig gibt es dazu Aussagen wie „diese Sparmöglichkeit sei unbekannt, es ist zu kompliziert oder lohne sich nicht.“ Das letzte Argument ist schlichtweg falsch. Wie bereits Eingangs erwähnt, ist in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt, dass der Arbeitgeber die Sparrate anteilig oder sogar komplett übernimmt. Zusätzlich gibt es staatliche Fördermaßnahmen für niedrige Einkommensschichten.

Kleines Vermögen möglich

Rechnet man den Betrag um, zahlt ein Arbeitnehmer monatlich den Gegenwert eines Pizza-Essens incl. Getränk und Nachspeise für zwei Personen. Davon trägt im Regelfall der Arbeitgeber einen Anteil. Aus € 40 im Monat werden so innerhalb von sechs Jahren € 2.880, in 30 Jahren sammeln sich € 14.400 an, ohne Rendite. Werden die einzelnen Verträge nach der jeweiligen Sperrfrist nicht ausbezahlt und unterstellt man eine durchschnittliche Verzinsung von sechs Prozent – dieser Satz liegt unterhalb der Durchschnittsrendite globaler Aktienfonds der letzten Jahrzehnte – ergibt sich ein kleines Vermögen von rund € 40.000. Derjenige, der die VL also nicht nutzt, verschenkt in seinem Arbeitsleben somit den Gegenwert eines schicken Autos, zwei Jahre bezahlten Urlaub oder die Anzahlung für eine Immobilie.

Haben Sie Fragen zum Thema VL? Dann setzten Sie sich mit mir in Verbindung.

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